Dr. med. Matthias Sperl ist Ihr Facharzt für Orthopädie und orthopädische Chirurgie in Graz

Krankheiten und Beschwerden des Bewegungsapparates zählen zu den verbreitetsten gesundheitlichen Problemen in unserer Gesellschaft, und häufig gehen damit Einschränkungen der Mobilität und Lebensqualität einher. Als Ihr Orthopäde biete ich Ihnen Abklärung, Therapie und gegebenenfalls operative Therapie von Knie-, Fuß-, Hüft- und anderen Problemen des Bewegungsapparates.

Kinderorthopädie

Als Spezialist für Kinderorthopädie nehme ich mir ausreichend Zeit für eine gründliche Untersuchung Ihres Kindes und erstelle ein maßgeschneidertes Therapiekonzept.

Über mich

Als Oberarzt an der Klinischen Abteilung für Kinderorthopädie der MedUni Graz bin ich auf die Behandlung des Bewegungsapparates im Kindes- und Jugendalter sowie bei Erwachsenen spezialisiert.

Kontakt

Haben Sie Fragen? Oder möchten Sie einen Termin in meiner Ordination vereinbaren? Rufen Sie uns an unter +43 316 424398 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@orthopaedie-sperl.at. Mein Team nimmt Ihre Anfrage gerne entgegen!

Lassen Sie orthopädische Probleme frühzeitig von Ihrem Orthopäden behandeln

Schmerzen des Bewegungsapparates beeinträchtigen nicht nur die Lebensqualität enorm, sondern führen häufig auch dazu, dass die Betroffenen in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und sich weniger bewegen, was weitere gesundheitliche Probleme begünstigen kann. Warten Sie daher nicht zu lange mit einer Abklärung und Therapie Ihrer orthopädischen Probleme – eine frühe Behandlung senkt das Risiko einer Chronifizierung und von Folgeschäden!

Diagnostik, Therapie und Operation bei Ihrem Facharzt für Orthopädie

In meiner Ordination biete ich Ihnen eine umfassende und gründliche Diagnostik und erstelle auf Basis dieser Erkenntnisse eine individuell an Sie angepasste Therapie. Sofern aussichtsreich, wird zunächst stets eine konservative Therapie angestrebt. Bei Bedarf stehe ich Ihnen jedoch selbstverständlich mit meiner Expertise und meinen Leistungen als orthopädischer Chirurg zur Verfügung und sorge für eine optimale operative Sanierung des Problembereichs. Selbstverständlich bin ich auch im Nachfeld für Sie verfügbar und betreue Sie bis zur Erreichung des Therapieziels. Kontaktieren Sie uns jetzt zur Terminvereinbarung – wir sind gerne für Sie da!

 

Wahlarzt

Sie haben sich für eine Behandlung in einer Wahlarztordination entschieden. Das bedeutet gewisse Unterschiede gegenüber der Behandlung in einer Kassenarztordination. Wahlärzte können sich die Zeit nehmen auf die Bedürfnisse Ihrer PatientInnen einzugehen und das ärztliche Gespräch in aller Ruhe durchzuführen. Kurze Wartezeiten und kurzfristige Terminvereinbarungen sind in unserer Wahlarztordination selbstverständlich.

 

Kostenersatz

Ein Wahlarzt oder Privatarzt hat keinen direkten Vertag mit den Krankenkassen. Das bedeutet für Sie als Patient-in, dass Sie zunächst das Honorar vollständig selbst bei Ihrem Wahlarzt begleichen müssen. Die Behandlung kann nicht über Ihre E-Card abgerechnet werden. Die Honorarnote kann jedoch bei Ihrer Krankenkasse mit dem Ansuchen auf Rückerstattung der Behandlungskosten eingereicht werden.
Sie bekommen von Ihrer Krankenkasse bis zu 80% des üblichen Kassentarifes zurückerstattet, das bedeutet leider nicht die Rückerstattung Ihres Rechnungsbetrages von bis zu 80%. Sollten Sie eine Zusatzversicherung mit Wahlarztklausel abgeschlossen haben, können Sie Ihre Rechnung nach Rückerstattung durch die Krankenkasse auch noch bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen und bekommen von dieser ebenfalls noch einen gewissen Betrag rückerstattet. Die jeweilige Erstattungshöhe ist dabei abhängig von ihrem individuell mit der Zusatzversicherung abgeschlossenen Vertrag.
Selbstverständlich informieren wir Sie gerne jederzeit über die voraussichtlichen Kosten, die im Rahmen der Behandlung auf Sie zukommen werden!